14.05.2010, Ostthüringer Zeitung

Die andere Seite Deutschlands

Fotoausstellung „Freedom of Movement“ im Café Grünowski

Jena (OTZ). Im Café Grünowski werden ab Freitag ausgewählte Bilder der Fotografen Omer Fadl, Mylene Teixeira und Christian Sommerfeldt (vom Umbruch-Bildarchiv Berlin) gezeigt, die Teil der Ausstellung „Freedom of Movement“ sind.

Die Bilder entstanden anlässlich der Aktionstage gegen Residenzpflicht im Mai 2001 in Berlin Mitte. Die deutschlandweiten Aktionstage wurden von Flüchtlingsorganisationen wie The Voice Forum, Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen, Flüchtlingsinitiative Brandenburg, der Antirassistischen Initiative in Berlin sowie über 200 weiteren Gruppen unterstützt. Sie gipfelten damals in einer Demonstration mit insgesamt über 3000 Menschen, die die Abschaffung der Residenzpflicht – Bewegungsfreiheit – forderten.

Die Fotoausstellung steht vorbereitend für das Karavane-Festival 2010, das vom 4.-6. Juni in Jena stattfinden wird. Im Namen des Flüchtlingsforums The Voice wird die „Karawane“, zusammen mit lokal und deutschlandweit aktiven Gruppen an diesem Wochenende Vorträge, eine Masqueraden-Parade, Diskussionen, Theater, Musik, Filme und Ausstellungen nach Jena bringen.

Eröffnet wird die Fotoausstellung mit einer Vernissage am 14. Mai 2010 um 20.30 Uhr. Nach einer kurzen Einführung gibt es Gelegenheit zur Diskussion mit Mitgliedern des The Voice Refugee Forum. Nach wie vor existiert diese „Pflicht“ ausschließlich in Deutschland und hindert Hunderttausende von Flüchtlingen am Verlassen ihrer meist abgelegenen Landkreise und sorgt für ein Leben in Isolation unter oft lebensunwürdigen Bedingungen. Sie macht zudem jede Form von Integration unmöglich. Die Isolierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen in Lagern trägt nach Überzeugung von The Voice rassistische Züge.

Osaren Igbinoba, Mitglied des The Voice Refugee Forum, meint dazu: „Die ‚Residenzpflicht’ ist ein Apartheid-Gesetz, das den Flüchtlingen das Recht auf Bewegungsfreiheit aberkennt und ihnen diskret einen Zwangswohnsitz zuteilt, diese ‚Residenzen’ befinden sich meist an abgelegenen Orten z. B. in Wäldern und müssen als Isolierungseinrichtungen oder Massenlager bezeichnet werden.“

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